Sie haben bereits einen Bund mit einem Partner, einer Partnerin geschlossen und möchten Ihre Beziehung in einem Gottesdienst unter Gottes Segen stellen?
Paare, die sich lieben, aber nicht kirchlich heiraten können, bitten um den Segen.
- Dies können gleichgeschlechtliche Paare sein,
- zivil wiederverheiratete Paare und
- Paare, die sich für das Sakrament der Ehe aktuell nicht disponiert sehen.
Solche Segensfeiern sind über lange Zeit aus verschiedenen Gründen nicht vorgesehen gewesen. Dennoch wurde dieser Bitte in vielen deutschsprachigen Ortskirchen nachgekommen. Diesen Angeboten liegt die Überzeugung zugrunde, dass im gemeinsamen Leben der um einen Segen bittenden Paare sittlich Gutes da ist: Treue, Fürsorge, Verantwortung, Liebe. Dieses Gute ist, wo Glauben ins Spiel kommt, segenswürdig. Im Zuge des Synodalen Weges (2020 bis 2023) ist die Bedeutung kirchlicher Segensfeiern bekräftigt und nun vom Vatikan erlaubt worden.
Es gibt verschiedenen Möglichkeiten für solche Segensfeiern. Diese können individuell gestaltet werden und in einer unserer Kirchen oder an einem Ort Ihrer Wahl stattfinden.
Bei Interesse melden Sie sich im Pfarrbüro.